Archive für die ‘Politik – Recht’ Kategorie

Bundespolitiker und Dr. Hans-Olaf Henkel über die Schuldenkrise und die Gefahr der Inflation (krisentalk.de)

Montag, Mai 14th, 2012

Politiker und Kritiker erklären die aktuelle Euro-Rettungspolitik und die Inflationsgefahr. Gibt es Alternativen zur bisherigen Politik? Was kommt auf uns zu?

Das Informations- und Diskussionsportal zur Euro-Krise www.krisentalk.de hat Kurzinterviews mit Bundestagsabgeordneten durchgeführt. Die Piratenpartei wurde ebenfalls angefragt, hat aber (noch) keine Meinung zum Thema Finanzkrise.

Wir haben die Politiker über Ihre persönliche Einschätzung bezüglich der gewaltigen Rettungspakete und der damit verfolgten Politik befragt. Wäre es nicht eine Alternative, Länder wie Griechenland geordnet aus dem Euro austreten zu lassen? Weiter befragten wir sie, ob und wie die deutschen Bürger Krisenvorsorge betreiben sollten. (Siehe Experten-Beiträge unter: http://www.krisentalk.de/krisen-diskussion/experten )

Als ausgewiesenen Kritiker haben wir Dr. Hans-Olaf Henkel um eine Einschätzung gebeten. Er prognostiziert, dass die aktuelle Rettungspolitik zur Inflation führen wird.
Folgende Politiker haben geantwortet: Volker Kauder (CDU), Frank Schäffler (FDP), Hans-Josef Fell (Grüne), Harald Koch (DIE LINKE), Jutta Steinruck (SPD), Petra Müller (FDP), Gudrun Kopp (FDP), Dr. Michael Meister (CDU), Dr. Hans-Peter Uhl (CSU), Gabriele Molitor (FDP), Antje Tillmann (CDU).
Weitere werden folgen.

Kurz über Krisentalk:
Die westliche Welt befindet sich in einer dramatischen Krise. Die Staaten sind hoch verschuldet und werden kaum aus eigener Kraft die Schulden abtragen können. Was kommt auf uns zu? Wie können wir uns schützen? Experten, Politiker und Bürger äußern sich. Jede Meinung und Idee zählt auf krisentalk.de

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Kündigung wegen Stalking (außerdienstlichen Verhalten)

Dienstag, Mai 8th, 2012

Stalking zu lasten einer Arbeitskollegin kann auch außerhalb der Dienstzeit eine zur Kündigung berechtigende Pflichtverletzung darstellen.

Der Kläger war beim beklagten Land seit 1989 als Verwaltungsangestellter beschäftigt. Im Jahr 2007 teilte das Land ihm als Ergebnis eines Verfahrens vor der Beschwerdestelle nach § 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes mit, dass eine Mitarbeiterin, die sich von ihm belästigt fühlte, weder dienstlich noch privat Kontakt mit ihm wünsche und dieser Wunsch vorbehaltlos zu respektieren sei. Eine unmittelbare Kontaktaufnahme mit der Mitarbeiterin habe “auf jeden Fall zur Vermeidung arbeitsrechtlicher Konsequenzen zu unterbleiben”.

Der Fall: Im Oktober 2009 wandte sich eine andere, als Leiharbeitnehmerin beschäftigte Mitarbeiterin an das beklagte Land und gab an, sie werde vom Kläger in unerträglicher Art und Weise belästigt und bedrängt. Nach näherer Befragung der Mitarbeiterin und Anhörung des Klägers kündigte das Land das Arbeitsverhältnis außerordentlich fristlos. Es hat behauptet, der Kläger habe der Mitarbeiterin gegen deren ausdrücklich erklärten Willen zahlreiche E-Mails geschickt, habe sie ohne dienstlichen Anlass in ihrem Büro angerufen oder dort aufgesucht und sich wiederholt und zunehmend aufdringlich in ihr Privatleben eingemischt. Um sie zu weiterem privaten Kontakt mit ihm zu bewegen, habe er ihr ua. damit gedroht, er könne dafür sorgen, dass sie keine feste Anstellung beim Land bekomme.

Das Arbeitsgericht hat die Kündigungsschutzklage abgewiesen, das Landesarbeitsgericht hat ihr stattgegeben. Die Revision des beklagten Landes hatte vor dem Zweiten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Der Senat hat die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

Was hat das Bundesarbeitsgericht entschieden: Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass noch nicht feststehe, ob ein wichtiger Grund für die Kündigung iSv. § 626 Abs. 1 BGB vorliege. Das Landesarbeitsgericht hat zwar im Ergebnis zutreffend angenommen, dass der Kläger durch die Mitteilung aus dem Jahr 2007 nicht im Rechtssinne abgemahnt worden ist. Es hat aber nicht ausreichend geprüft, ob angesichts der Warnung durch das zuvor durchgeführte Beschwerdeverfahren und der übrigen Umstände eine Abmahnung entbehrlich war. Ob die Kündigung gerechtfertigt ist, konnte der Senat nicht selbst entscheiden. Das Landesarbeitsgericht hat keine dazu hinreichenden Feststellungen zum Sachverhalt getroffen.

Schlussfolgerung: Eine fristlose Kündigung ist auch bei außerdienstlichen Verhalten möglich soweit ein dienstlicher Bezug zum Verhalten besteht. Ob die Kündigung verhältnismäßig ist, ist eine Frage des Einzelfalls, also das Ergebnis einer umfassenden Interessenabwägung. Hierzu fehlten im vom Bundesarbeitsgericht zu entscheidenden Fall ausreichende Feststellungen, insbesondere dazu, ob aufgrund der Erheblichkeit der Pflichtverletzung ausnahmsweise eine Abmahnung entbehrlich war.

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Kündigung wegen ,,anonymer” Beleidigung des Arbeitgebers bei Facebook

Montag, Mai 7th, 2012

Wer bei Facebook über seinen Arbeitgeber herzieht, muss auch dann mit einer Kündigung rechnen, wenn er seinen Namen nicht preisgibt. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Bochum.

Im vorliegenden Fall war ein Auszubildender im Medienbereich beschäftigt. Er gab in seinem privaten Profil bei Facebook unter ,,Arbeitgeber” Begriffe ein wie ,,Menschenschinder”, ,,Ausbeuter” und ,,Leibeigener”. Dummerweise entdeckte sein Arbeitgeber diese Äußerungen im Internet und kündigte ihm fristlos. Hierüber war der Auszubildende sauer und klagte. Er berief sich darauf, dass er den Namen des Betriebes nicht genannt habe. Darüber hinaus sei das alles gar nicht so gemeint gewesen.

Das Arbeitsgericht Bochum gab der Klage des Auszubildenden mit Urteil vom 29.03.2012 (Aktenzeichen: 3 Ca 1283/11) statt, teilt JuraForum.de mit. Auszubildende oder Arbeitnehmer sollten dies allerdings nicht als Freibrief verstehen. Denn die Richter räumten ein, dass diese Äußerungen bei Facebook zu weit gehen und eine Beleidigung des Arbeitgebers darstellen. Entscheidend ist, dass für den Arbeitgeber beim Ansehen des Profils klar ist, dass die Behauptungen über ihn gemacht worden sind. Allerdings hätte der Arbeitgeber hier zunächst einmal eine Abmahnung aussprechen müssen, so das Gericht.

Hierauf sollten sich Arbeitnehmer nicht verlassen. Eine Kündigung wegen einer Beleidigung oder einer anderen Strattat ist unter Umständen auch ohne den Ausspruch einer Abmahnung möglich.

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Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V. deckt illegale Nerzfarm in Grabow bei Burg auf

Montag, April 16th, 2012

Die Tierschutzorganisation ,,Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V.” hat Strafanzeige gegen den Betreiber der Nerzfarm in Grabow bei Burg (Sachsen-Anhalt) gestellt.

,,Auf den ersten Blick sieht die Nerzfarm stillgelegt aus, aber in einem der Farm haben wir Nerze eingezwängt in engen Käfigen gefunden”, so Stefan Klippstein, Sprecher des Arbeitskreises. Die Tierschützer konfrontieren einen Verantwortlichen der Nerzfarm mit diesen Vorwürfen, dieser reagiert aggressiv und fast sogar handgreiflich. Videomaterial vorhanden.

Nerze haben meist ein kurzes und qualvolles Leben in Deutschland. Sie werden auf Farmen in engen Drahtkäfigen gehalten. In freier Wildbahn ist ihr Revier bis zu 20 Quadratkilometer groß – in deutschen Farmen beschränkt sich ihr ,,Revier” auf wenige Zentimeter nach vorne und zurück. Der ,,Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V.” kritisiert seit Jahren diese Haltung und fordert eine Schließung aller Nerzfarmen. Auch die Politik hatte die Zeichen der Zeit erkannt und änderte vor einigen Jahren die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung – allerdings mit langen Übergangsfristen für Betreiber. Am 11.12.2011 endete solch eine Übergangsfrist, und den Nerzen müssen nun deutlich größere Käfige zur Verfügung stehen.

Ob die Nerzzüchter das neue Gesetz auch umsetzen, überprüft der ,,Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V.” derzeit im Rahmen einer bundesweiten Recherche. Die bisher vorliegenden Erkenntnisse machen Stefan Klippstein, Pressesprecher des ,,Arbeitskreises humaner Tierschutz e.V.”, wütend: ,,Zahlreiche Nerzzüchter halten ihre Tiere weiter in den alten tierschutzwidrigen Käfigen. Es ist unfassbar, wie hier geltendes Recht ignoriert wird, nur um den Gewinn zu maximieren. Denn mehr Platz für Tiere bedeutet weniger Profit für den Pelzfarmer.”

Auch die Nerzfarm in Grabow bei Burg (Sachsen-Anhalt) wurde vom ,,Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V.” aufgesucht. Auf den ersten Blick wirkt die Anlage verlassen. Doch gut versteckt entdeckten die Tierschützer einige Hundert Nerze in winzigen Gitterkäfigen – ein klarer Verstoß gegen geltendes Recht. Für den Arbeitskreis nicht hinnehmbar. ,,Wir haben Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gestellt und das Videomaterial als Beweis vorgelegt”, so der gelernte Tierpfleger Stefan Klippstein, ,,zudem haben wir das Veterinäramt informiert. Wir halten es für durchaus möglich, dass dieser Tierbestand nicht gemeldet ist.”

Weitere Informationen, Fotos und ein Video unter: http://www.tierschutzbuero.de/nerzfarm-burg/

Verschiedene Pelzfarmbetreiber haben in den letzten Wochen den Versuch unternommen, gegen die neuen Tierschutzvorschriften zu klagen. Doch bislang ohne Erfolg. In allen Fällen entschieden die Gerichte für den Tierschutz.

Über:

Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V.
Herr Stefan Klippstein
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Deutschland

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web ..: http://www.arbeitskreis-tierschutz.de
email : arbeitskreis-tierschutz@tierschutzbuero.de

Den Tieren ein Anwalt sein, ihnen eine Stimme geben und für ihre Rechte streiten, das ist das Anliegen des ,,Arbeitskreises humaner Tierschutz e.V.”. Mit Briefen und Publikationen wenden wir uns an Verbraucher, Medien und Politik. Denn ohne Aufklärungsarbeit und Protest wird das Leid
der Tiere kein Ende finden, werden Tierheime und Gnadenhöfe niemals leer stehen. Unsere Arbeit überflüssig zu machen ist unser erklärtes Ziel.

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Weil nicht Alles rechtens ist, was Recht ist!

Mittwoch, April 4th, 2012

Wider das Vergessen und Bestreiten, das Verdrängen und Verleugnen geht Leo Hiemer, der Allgäuer Kult-Regisseur ("Daheim sterben die Leut'"), jetzt auf Vortragstour.
Die erste Veranstaltung fand am 21. März 2012 bei der VHS Kaufbeuren statt.

Hiemers Film "Leni …muss (weiterlesen …)

Experten-Branchenbuch.de: 30% Rabatt* für Rechtsanwälte, Steuerberater und Übersetzer

Mittwoch, April 4th, 2012

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ProGuide Compliance-Tool mit eigener Website www.proguide-tool.de

Dienstag, April 3rd, 2012

Berlin, den 27.03.2012

Das ProGuide-Tool der MMM Consulting GmbH zur Abbildung und Durchführung kontextsensitiver Prüfprozesse bietet die Möglichkeit Compliance-Anforderungen sicher in den Griff zu bekommen. Ausführliche Informationen zu diesem innovativen Tool bietet Ihnen die Website: www.proguide-tool.de.

ProGuide ist die Lösung um Ihre Prüfprozesse einfach, automatisiert und kontextsensitiv durchzuführen
Mit ProGuide können Sie jede Art von Prüfprozess standardisiert und dennoch flexibel modellieren. Einmal abgebildet werden Prüfungen anschließend einfach und interaktiv durchgeführt. ProGuide ist insbesondere da stark, wo kontextsensitive und komplexe Prüfungen nötig sind oder wenn fallspezifisch Dokumente beigefügt und verschiedene Freigabeprozesse berücksichtigt werden müssen.
- ProGuide unterstützt Sie dabei, Haftungsrisiken und das Risiko von Imageschäden
- durch Nichtbefolgung von Regeln und Vorgaben zu verringern.
- ProGuide beschleunigt Prüfprozesse, sorgt für Nachvollziehbarkeit und entlastet Prüfer.
- Mit ProGuide haben Sie volle Transparenz und können Audits jederzeit schnell und sicher durchführen.
Das ProGuide-Funktionsprinzip
- ProGuide bildet Ihre unternehmensspezifischen Prüfprozesse 1:1 über interaktive Fragebögen ab.
- Die Modellierung erfolgt einmalig und ist intuitiv verständlich.
- ProGuide leitet jeden Antragsteller durch Prüfprozesse, korrigiert und bewertet.
- ProGuide reagiert wie ein Interviewer auf Antworten, gibt Erläuterungen,
- fragt nach, sammelt notwendige Dokumente ein.
- ProGuide wählt aufgrund der Antworten
- den korrekten elektronischen Freigabeworkflow.
- ProGuide bietet Reporting-Möglichkeiten
- und umfangreiche Optionen zur Schnittstellenintegration.

Das ProGuide-Versprechen: ProGuide hilft Ihnen…
- kontextsensitive Prüfprozesse strukturiert zu erfassen
- zu definieren, wann welche Anlagen/Dokumente beigefügt werden sollen
- zu definieren, wann Dokumente mit welchen Inhalten erstellt werden müssen (bspw. Verträge)
- im Unternehmen für Klarheit über Prüfprozesse und Bewertungskriterien zu sorgen
- Compliance-Wissen im Unternehmen zu verankern
- mehr Planungssicherheit für Antragsteller zu erreichen
- nur vollständige Anträge in Freigabeprozesse zu schicken
- den Prüfprozess zu verkürzen und Transparenz über aktuelle Freigabestati zu erhalten
- jederzeit auditfähig zu sein
- die Einhaltung von Regeln und Vorgaben sicherzustellen – auch bei Ressourcenknappheit

Besuchen Sie uns auch auf www.proguide-tool.de.

Jörn Wandhoff

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Key Account Management
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Seit der Gründung 2006 berät MMM Consulting das Management großer und mittelständischer Unternehmen. In dieser Zeit ist die Anzahl der Berater kontinuierlich gewachsen. Heute sind 15 Mitarbeiter bei MMM Consulting in Berlin beschäftigt Gemeinsam mit den Klienten arbeitet das Team darauf hin, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern und klare Wettbewerbsvorteile zu erreichen. Unsere Kundenbeziehungen sind geprägt von einer kontinuierlichen Betreuung durch unsere Berater. So schaffen wir Vertrauen und das tiefe Verständnis Ihrer Firma und Ihrer Ziele. Das versetzt uns in die Lage, schnell Ihre aktuellen Problemstellungen zu verstehen und wirkungsvolle Vorgehensweise zu erarbeiten, die in Ihrer Unternehmenskultur effizient umsetzbar sind. Unsere Klienten stammen aus unterschiedlichen Branchen, die von unterschiedlichen Herausforderungen und Bedürfnissen bestimmt sind. Um in der Praxis passende Lösungen zu finden, sind Expertise und Kompetenz in den einzelnen Industriezweigen erforderlich. Unsere Berater haben spezielles Branchen-Know-How und kennen die individuellen spezifischen Anforderungen des jeweiligen Marktes. Durch die gebündelte branchenorientierte Beratung hat MMM Consulting einen umfangreichen Erfahrungshintergrund bei der Ausrichtung und Umsetzung von Erfolgsstrategien, die für Kunden aus allen Branchen nutzbar ist.

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Genossenschaften – UNO und Weltbank-Wissenschaftler bringen Wirtschaftssystem auf den Prüfstand

Montag, März 19th, 2012

Ökonom Jomo Kwame Sundaram vom Department of Economic and Social Affaires der Vereinten Nationen spricht an der Humboldt-Universität über ein besseres Wirtschaftsmodell

Vom 21. bis zum 23 März, 2012 werden der Assistant Secretary General der Vereinten Nationen Dr. Jomo Kwame Sundaram und die Chefagrarwissenschaftlerin der Weltbank, Dr. Marie-Helene Collion die Hauptvorträge zum Thema “Genossenschaften als Gestaltungsprinzipien für eine bessere Welt” Im Rahmen einer dreitägigen internationalen Konferenz an der Humboldt-Universität zu Berlin halten (www.coopsyear.hu-berlin.de). Hintergrund liefern die Erfahrungen aus der Finanzkrise und die Frage nach den zukünftigen Gestaltungsprinzipien für ein faires Wirtschafts- und Gesellschaftssystem.
250 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus 56 Nationen werden zu dieser Veranstaltung des Berliner Instituts für Genossenschaftswesen an der Humboldt Universität erwartet. In über 100 Beiträgen werden die Lösungen, die Genossenschaten heute schon auf Probleme wie Armut, Benachteiligung von Frauen, Energiewende, Kreditzugang, Ressourcenabbau und weltweite Finanzkrisen bieten, vorgestellt. Die Konferenzleitung unterliegt Prof. Dr. Markus Hanisch vom Fachgebiet Kooperationswissenschaften der Universität. Die Vereinten Nationen sind Veranstaltungspartner. Die Konferenz findet im Rahmen des Internationalen Jahres der Genossenschaften 2012 (http://social.un.org/coopsyear/) als offizieller deutscher Beitrag statt. Sie ist bislang die weltweit grösste wissenschaftliche Veranstaltung zum Genossenschaftsjahr.

Über:

Fachgebiet Kooperationswissenschaften
Herr Markus Hanisch
Unter den Linden 6
10099 Berlin
Deutschland

fon ..: ++49-30-2093-6575
fax ..: ++49-30-2093-6501
web ..: http://www.agrar.hu-berlin.de/struktur/institute/w
email : hanischm@hu-berlin.de

Konferenz mit Jomo Kwame Sundaram

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Humboldt-Universität zu Berlin Fachgebiet Kooperat
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Unter den Linden 6
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Kündigung wegen Eigenbedarf durch GmbH & Co. KG?

Montag, März 19th, 2012

Handelt es sich bei dem Vermieter um eine Personenhandelsgesellschaft, so darf diese nicht ohne Weiteres eine Eigenbedarfskündigung aussprechen.

Eine GmbH & Co. KG kündigte dem einen Mieter einer Wohnung. Dabei berief sich die Gesellschaft darauf, dass ihre Gesellschafter Eigenbedarf hätten. Aus diesem Grunde verlangte die GmbH & Co. KG als Vermieterin, dass der Mieter die Wohnung räumt. Doch dieser dachte nicht daran. Daraufhin verklagte die Vermieterin ihn auf Räumung. Allerdings wiesen sowohl das Amtsgericht, wie auch das Landgericht Hamburg ihre Klage ab. Die Vermieterin gab nicht auf und legte hiergegen Revision ein. Sie hatte allerdings keinen Erfolg damit.

Der Bundesgerichtshof wies die Klage BGH-Urteil vom 15.12.2010 (Az. VIII ZR 2010/10) endgültig ab, wie http://www.JuraForum.de mitteilt. Hierzu erläuterten die Richter, dass nur bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes (GbR) eine Kündigung wegen Eigenbedarf der Gesellschafter in Betracht kommt. Anders ist das jedoch bei einer Personenhandelsgesellschaft- wie etwa einer GmbH & Co. KG. Hier kommt eine Kündigung wegen der Gesellschafter nicht in Betracht, weil eine Personenhandelsgesellschaft umfassend organisiert ist. Hier hängt es – anders als bei einer GbR – nicht vom Zufall ab, ob die Wohnung von mehreren Personen als Personenmehrheit oder als Gesellschafter erfolgt.

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Journalistenzentrum Deutschland ist Organisationspartner der Pressekonferen

Freitag, Januar 13th, 2012

Berlin 16.01.2012

Der Ministerpräsident des bevölkerungsreichsten pakistanischen Bundeslandes Punjab, Mian Shahbaz Sharif, wird im Rahmen seines ersten Besuchs auf der weltweit größten Messe für Ernährung, Landwirtschaft und Gartenbau, der Internationalen Grünen Woche in Berlin am (weiterlesen …)